Warum kann ich bei Gottesdiensten zwar das Kollekten-Häkchen setzen, aber kein Werk oder Projekt zuweisen? 

Verowa unterteilt die Handhabung der Kollekten in zwei Funktionen: das Vorsehen einer Veranstaltung für eine Kollekte und das anschliessende Zuweisen der Kollekte. 

Diese Trennung ermöglicht eine klare Aufgabenverteilung: Veranstaltungen können frühzeitig geplant und bei Bedarf mit dem Kollekten-Häkchen versehen werden (1). Dazu reicht das «Veranstaltungs-Mutationsrecht». 

In einem zweiten Schritt werden die Kollekten von der für den Kollektenplan verantwortlichen Person zugewiesen (2). Dazu ist das «Kollekten-Admin»-Recht erforderlich. Mit diesem Recht lassen sich auch die Werke und Projekte bearbeiten. 

Die Rechte werden intern in Ihrer Kirchgemeinde oder Pfarrei durch eine dafür benannte Verowa-Ansprechperson vergeben.  

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