Verowa unterteilt die Handhabung der Kollekten in zwei Funktionen: das Vorsehen einer Veranstaltung für eine Kollekte und das anschliessende Zuweisen der Kollekte.
Diese Trennung ermöglicht eine klare Aufgabenverteilung: Veranstaltungen können frühzeitig geplant und bei Bedarf mit dem Kollekten-Häkchen versehen werden (1). Dazu reicht das «Veranstaltungs-Mutationsrecht».
In einem zweiten Schritt werden die Kollekten von der für den Kollektenplan verantwortlichen Person zugewiesen (2). Dazu ist das «Kollekten-Admin»-Recht erforderlich. Mit diesem Recht lassen sich auch die Werke und Projekte bearbeiten.

Die Rechte werden intern in Ihrer Kirchgemeinde oder Pfarrei durch eine dafür benannte Verowa-Ansprechperson vergeben.
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